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Muss meine Website barrierefrei sein?

Fünf Fragen, eine Ersteinschätzung zum Barrierefreiheits­stärkungsgesetz. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht an uns übertragen.

5Fragen höchstens
1 Min.Dauer etwa
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Bitte beachten: Dieser Check gibt eine unverbindliche erste Einschätzung anhand Ihrer Angaben. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Prüfung. Im Zweifel wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt oder an die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Frage 1 von höchstens 5

1. Können Besucher auf Ihrer Website oder in Ihrer App etwas verbindlich abschließen?

Gemeint ist: bestellen, kaufen, buchen oder einen Vertrag eingehen — direkt online, ohne dass Sie den Abschluss noch einmal bestätigen müssen.

Woher die Einschätzung kommt

Der Check bildet die Regeln des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ab, insbesondere den Anwendungsbereich nach § 1, die Begriffsbestimmung der Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 2 Nummer 26 und die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach § 3 Absatz 3. Den Gesetzestext finden Sie bei gesetze-im-internet.de, verständliche Erläuterungen bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Stand der Rechtslage: Oktober 2026.

Datenschutz

Ihre Antworten werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an uns übertragen. Dieser Check setzt keine Cookies, legt nichts im Speicher Ihres Browsers ab und bindet keine Statistik-, Werbe- oder Nachladedienste ein. Beim Aufruf der Seite verarbeitet unser Webserver technisch notwendig Ihre IP-Adresse sowie Datum, Uhrzeit, aufgerufene Seite und Browserangaben in einem Server-Protokoll (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO). Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Haftung

Der BFSG-Check ist ein kostenloses Informationsangebot. Er gibt eine allgemeine Ersteinschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und der Rechtslage im Oktober 2026; Gesetzesänderungen und Auslegungen können abweichen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht gehaftet. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Es handelt sich nicht um eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.